Schulzahnpflege

Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen und privaten Schulen des Kantons Bern ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung. Der schulzahnärztliche Dienst nimmt folgende Aufgaben wahr:

1. Prophylaxe bestehend aus

  • der jährlichen Kontrolluntersuchung und
  • regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Bezug von FachpersonalKostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anormaler Gebisse durch

2. Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anormaler Gebisse durch

  • Ernennung von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten
  • Anwendung des Schulzahnpflegetarifs

Die Wohnsitzgemeinden tragen die Kosten der Prophylaxe, unterstützen finanziell schlechter gestellte Eltern und können weitere Behandlungskostenbeiträge ausrichten.

Die Kontrolluntersuchung durch den Schulzahnarzt wird normalerweise in einem Vertrag mit dem Schulzahnarzt geregelt. Die Festsetzung des Taxpunktwertes liegt in der Autonomie der Vertragsparteien. Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern schlägt in Absprache mit der SSO Bern und dem Verband Bernischer Gemeinden (VBG) vor, für Kontrolluntersuchungen die Tarifposition 4.0100 «Kurzbefundaufnahme» anzuwenden und diese mit 30 Taxpunkten à CHF 1.-- zu entschädigen (CHF 30.--). Diese Tarifposition wird der jährlich durchzuführende Kontrolluntersuchung gemäss Art. 60 des Volksschulgesetzes gerecht. Sie beinhaltet die Kariesdiagnostik, die Hygienekontrolle sowie die Feststellung allfälliger grober Zahnstellungsanomalien. Die Kurzbefundaufnahme wird oft im Rahmen einer Reihenuntersuchung durchgeführt. Wird sie einzeln durchgeführt ist zu beachten, dass es sich nicht um eine umfassende Untersuchung mit anschliessender Beratung und Besprechung mit den Eltern handelt.

Weitere Informationen zur Schulzahnpflege in der Schweiz finden Sie im SSO-Vademecum zur Schulzahnpflege (PDF, 1.6 MB).